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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

vom 13-04-2022

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, im Folgenden als OWSD bezeichnet, stellen die Regeln für die Durchführung des Verkaufs und der Auftragsabwicklung fest.  Die Annahme von OWSD durch den Käufer bei der Erstellung des ersten Auftrages gilt als Annahme für alle anderen Aufträge, Lieferungen und Kauf- und Verkaufsverträge, bis sich deren Inhalt ändert.  OWSD ist ein integraler Bestandteil jedes Auftrags, während der Verkäufer dem Käufer den aktuellen Inhalt der OWSD, sowohl schriftlich beim Verkäufer als auch in elektronischer Form auf seiner Website www.petring.com.pl zur Verfügung stellt. 

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Verkäufer – “PetRing” GmbH mit dem Sitz in Zielona Góra, Code 66-015, Ul.  Przylep - Ogrodnicza 5, Polen, NIP 779-243-62-24, ist im staatlichen Gerichtsregister des Amtsgerichts in Zielona Góra, VIII. Wirtschaftsabteilung des staatlichen Gerichtsregisters unter der Nummer GSR 0000586288 eingetragen, genehmigtes Kapital in Höhe von 400.000 PLN, vertreten durch den:

 Christian Thery - Verwaltungsratspräsident

 Kamil Wasilewski - Mitglied des Verwaltungsrats. 

Käufer - eine natürliche Person, die eine unternehmerische Tätigkeit ausübt, eine Rechtsperson oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die eine andere Partei des Kaufvertrages ist.

Der in ständigen Handelsbeziehungen mit Verkäufer verbleibende Käufer - der Status des Käufers, den er auf Anfrage nach der vorherigen Durchführung von 3 Kaufverträgen mit dem Verkäufer erwirbt und das Recht hat, Einkäufe mit Zahlungsaufschub zu tätigen. 

Parteien – Verkäufer und Käufer.

Waren - vom Verkäufer angebotene Gegenstände, sowie Gegenstand eines Handelsgeschäfts zwischen den Parteien sind. 

Auftrag - ein an den Käufer gerichtetes Angebot des Käufers bezüglich des Kaufs von Waren unter Bedingungen und in der in diesen OWSD festgelegten Form. 

Bestätigung der Annahme des Auftrages - Erklärung des Verkäufers mit der Antwort auf die Bestellung, die die endgültigen kommerziellen Bedingungen des Geschäfts bestimmt.

Vertrag - ein Warenkaufvertrag und / oder Vertrag der Erbringung von Dienstleistungen, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen wird, wobei in der Bestätigung der Annahme des Auftrags jedes Mal spezifische Handelsbedingungen festgelegt werden und  diese OWSD Bedingungen weiterhin verbindlich sind; 

Höhere Gewalt ist ein äußeres Ereignis, das nicht von den Parteien des Rechtsverhältnisses abhängt, deren Eintritt die von Umständen höherer Gewalt betroffene Partei nicht vernünftigerweise vorhersehen konnte, und deren Eintritt es nicht verhindern konnte, was diese Partei daran hindert, ihre Rechte oder Pflichten ständig oder vorübergehend auszuüben, insbesondere:

Wetterbedingungen, Verkehrsprobleme oder Probleme mit einer Produktionsmaschine (Ereignisse im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Naturgewalten - zum Beispiel, Flutkatastrophen, große Brände, Vulkanausbrüche, Erdbeben oder Epidemien, die mit ungewöhnlichem Gruppenverhalten verbunden sind  - Unruhen, Generalstreiks oder Feindseligkeiten oder  Staatliche Behörden Aktivitäten - Import- und Exportverbote, Blockade von Grenzen und Häfen sowie Enteignung).

Verpackung - eine Form des Schutzes der Ware, die je nach Auftrag in Form von Palette, Futter, Karton, Deckel, Ecken, Stretchfolie, Plastiktüte, Metallkorb, Octabin, Schachteln vorliegt. 

Dane teleadresowe
PetRing sp. z o.o.
Przylep – Ogrodnicza 5 Street
66-015 Zielona Góra, Poland
tel.: +48 68 321 33 14
fax: +48 68 321 34 61
http://petring.com.pl/en/
kontakt@petring.com.pl
contact@petring.com.pl
invoices@petring.com.pl
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ZUSAMMENARBEIT

1. Handelsbeziehungen zwischen den Parteien werden nur auf der Grundlage dieser OWSD und der inhaltlich festgelegten Dokumente gebildet. 

2. Um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag auszulegen, legen die Parteien eine Hierarchie von Dokumenten fest, die aus verbindlichen Beziehungen bestehen, die eine Verbindung zwischen ihnen herstellen, und zwar so, dass die in der Einzelbestätigung des Verkäufers enthaltenen Vereinbarungen Vorrang haben und dann die in diesen OWSD festgelegten Bedingungen. 

3. OWSD gilt für alle Verträge, deren Gegenstand der tatsächliche Erwerb der vom Käufer bestellten Waren ist, einschließlich aller Handlungen, die dem Abschluss dieser Verträge und / oder der Erbringung von Dienstleistungen vorausgehen.

4. OWSD gilt für die gesamte Laufzeit des Liefervertrags, einschließlich aller Handlungen, die dem Abschluss dieser Verträge und / oder der Erbringung von Dienstleistungen vorausgehen.

5. Wenn die Bestellung des Käufers einen Datensatz enthält, der nicht den Bestimmungen des OWSD entspricht oder eine Bestimmung davon ausschließt, ist dieser Datensatz ungültig. In diesem Fall wird der am besten anwendbare Datensatz der in den  OWSD enthaltenen Regeln anstelle dieses Datensatzes verwendet.    

6. Nach Bedarf, den Mustervertrag des Käufers für eine bestimmte Bestellung zu verwenden, gelten die darin enthaltenen Bestimmungen nur, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, und sie diesen OWSD nicht widersprechen.    

INFORMATIONSMATERIALIEN

Warenetiketten, sowie Werbematerial (sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form) stellen gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen kein Angebot dar und stellen keine technischen Spezifikationen der Waren und den aktuellen Lagerbestand dar.    

VERFAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERTRAGS

1. Ein an den Käufer gerichtetes Angebot bildet sich auf Grundlage der folgenden Bestimmungen der OWSD.    

2. Sofern der Verkäufer nichts anderes angegeben hat, ist das Preisangebot gemäß den Regeln 30 Tage ab dem Datum gültig, an dem der Käufer den Verkäufer erfolgreich überreicht hat. 

3. Das vom Verkäufer angebotene Preisangebot enthält keine Transportkosten (EX Works Przylep - Zielona Góra), sowie etwaige vom Käufer geforderte Zertifikate, Zeugnisse, Forschungsergebnisse und Verpackung der Waren, deren Kosten zusätzlich berechnet werden.

4. Der Abschluss eines Vertrags besteht darin, einen schriftlichen Auftrag des Käufers und anschließend seine Bestätigung durch den Verkäufer in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung einzureichen.  

5. Der Käufer muss den Auftrag einreichen: 

a) per E-Mail, 

b) per Fax, 

c) direkt zu Händen der Vertreter des Verkäufers.

6. Anfertigung von Einkaufsauftrag bedeutet, dass der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OWSD zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

7. Die vom Käufer erteilte Einkaufsauftrag besteht ausfolgenden Elementen:  

a) das Symbol der bestellten Ware, 

b) Farbe, 

c) Menge, 

d) Art der Warenempfang (am Sitz des Verkäufers oder durch ein Transportunternehmen)

e) vollständige Daten des Käufers (Büroanschrift, Lieferanschrift, vollständiger Firmenname gemäß Eintrag im staatlichen Register oder ZEAuT (zentrale Erfassung und Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit), Kontaktdaten, einschließlich Fax, E-Mail). 

f) eine Kopie des aktuellen Auszugs aus dem staatlichen Register oder aus der zentralen Erfassung und Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit. 

8. Im Falle einer Änderung der Daten des Käufers, d.h. des Firmennamens, der Anschrift, der Partnerdaten und der Daten der Personen, die das Unternehmen vertreten und berechtigt sind, Anträge im Namen des  Unternehmens einzureichen, muss der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 5 Tage nach der Änderung, in der für den Ausfertigung eines Auftrags vorgesehenen Weise mitteilen.  

9.  Verpflichtung aus dem Inhalt von Absatz 8 b.  OWSD gilt nicht für Aufträge von Käufern, die in ständiger  Handelsbeziehung mit dem Verkäufer stehen.  

10. Der vom Käufer ausgefertigte Auftrag ist für den Verkäufer nicht verbindlich, und wenn vom Verkäufer keine Antwort auf den Auftrag abgegeben wird, ist die Möglichkeit der stillen Annahme des Auftrags ausgeschlossen.

11. Der Antrag des Verkäufers, der die Annahme des Auftrages enthält, wird an den Käufer in der in den Abschnitt V, Absätzen 5 b.  a-c OWSD genannten Form innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag und Zahlung durch den Käufer gesendet. 

12. Als korrekt ausgefertigter   Auftrag gilt der Auftrag, der alle Informationen und Dokumenten umfasst, insbesondere die im Absatz V unter   Ziffer 13 angegeben sind, um die der Verkäufer beim Vertragsschluss beim Verkäufer bitten wird. 

13. Die schriftliche Bestätigung des Auftrags besteht ausfolgenden Elementen: 

a) Name, Symbol des Produkts und zusätzliche technische Daten;  

b) Farbe;

c) Menge; 

d) Netto-Einzelpreis (netto); 

e) Zahlungsdatum und -art;

f) Datum und Ort des Wareneingangs; 

g) Art des Warenempfangs; 

h) Verpackung; 

i) Anzahl der Paletten und deren Abmessungen; 

j)  Kosten für zusätzliche Vorbereitung der Produkte für den Versand und der Verpackungspreis;  

k) Versandkosten bei Auftrag der Lieferung der Ware durch den Käufer; 

l) Erfüllungsfrist des Auftrags unter Angabe der Nummer der Woche im Kalenderjahr.

14. Bestätigung der Auftragsannahme, einschließlich solcher Daten, die andere als die in der vorläufigen Auftrag des Käufers enthalten, wird der Verkäufer für sich selbst als obligatorisch betrachten, einschließlich für den Käufer angenommen, wenn der Käufer innerhalb von bis zu 3 Arbeitstagen nach dem Absenden des Widerspruchs nicht Einwendung betreffs sein Inhalt macht.  

15. Die Frist zur Auftragserfüllung ergibt sich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung.  

16. Bei einer verspäteten Erfüllung des Auftrages, ohne Verschulden des Verkäufers, verlängert sich die Frist für die Erfüllung des Auftrages um die Zeit, die erforderlich ist, um das Hindernis zu beseitigen, das den Verkäufer an der fristgerechten Erfüllung des Auftrages hindert.  Im Falle einer Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über Gründe für die Verzögerung und eine neue Frist für den Auftrag informieren.  

17.  Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren.  Der Käufer hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche. 

18. Aufträge werden in Mengen ausgeführt, die aus mehreren Paketen bestehen.

19.  Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Annahme des Auftrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ansprüche des Käufers in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. 

20. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer für die Stornierung der Bestellung eine Strafe in Rechnung zu stellen, die vom bestätigten Bestelldatum abhängt, d. h. Je näher der Auftrag bearbeitet wird, desto höher ist die Stornogebühr: 

Bis eine Woche vor dem auftragsbestätigten Termin = 30% des Nettoauftragswertes, 

• 1-2 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 25% des Nettoauftragswertes, 

• 2-3 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 20% des Nettoauftragswertes, 

• 3-4 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 15% des Nettoauftragswertes, 

• 4-8 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 10% des Nettoauftragswertes, 8-12 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 5% des Nettoauftragswertes,

• Mehr als 12 Wochen vor dem auftragsbestätigten Termin = 1% des Nettoauftragswertes, Dies gilt für noch nicht produzierte Aufträge.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 A) VERKAUFSBELEG 

1. Jeder Verkauf wird mit Proformarechnung einschließlich Mehrwertsteuer abgerechnet. 

2. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer zur Ausstellung einer Proformarechnung ohne Unterschrift des Käufers. 

3. Der Käufer zahlt für die Waren und / oder Dienstleistungen den auf der Proformarechnung angegebenen Preis mit Mehrwertsteuer. 

4. Der Käufer trägt die Kosten aller Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die er bei Erhalt der Lieferung zu zahlen hat, wenn der Verkäufer diese Kosten nur schriftlich zu übernehmen zugestimmt.

5. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Kosten für die Paletten oder zusätzliche Verpackung auf der Proformarechnung angegeben.  

6. Im Falle der Lieferung von Preforms bleiben die Metallkörbe, in denen die Produkte geliefert werden, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, diese auf seine Kosten innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Bestellung zurückzugeben. Nach Überschreitung dieses Datums stellt der Verkäufer eine Rechnung über den Gegenwert des Kaufs eines neuen Warenkorbs aus, d. H. 200 EUR / St. In diesem Fall kann der Käufer die Metallkörbe nur auf Wiederverkaufsbasis zum Marktpreis gebrauchter Körbe, d. h. 150 € / St, zurückgeben.

7. Der Käufer trägt alle Versandkosten.  

B) ZAHLUNGEN

1. Der Käufer ist verpflichtet, eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags des Auftrages unmittelbar auf der Grundlage der vom Verkäufer ausgestellten Proforma-Rechnung zu leisten.  

2. Der Zeitpunkt der Ausführung der Geldtransaktionen des Käufers ist der Tag, an dem der Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.

3. Im Falle einer Vorauszahlung, ist der Tag des Beginns der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer - der Tag, an dem die Vorauszahlung auf das Bankkonto des Verkäufers eingeht. 

4. Wenn der Käufer die Vorauszahlung ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag abgehen und Schadensersatz gemäß den allgemeinen Grundsätzen in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, einschließlich des Geldverlusts des entgangenen Gewinns, zu verlangen. 

5. Nach Abschluss der drei Auftragen kann der Käufer eine Verlegung des Zahlungstermins für von ihm erteilte Auftragen beantragen, nachdem Finanzdokumente, die den Verkäufer enthalten, zum Beispiel vorläufige Zustellung sind (Gewinn- und Verlustbilanz für die laufende Periode und / oder das Vorjahr oder Bericht, Bankmeinung und usw.).  Nach Erlangung des Status des Käufers, der in ständiger Handelsbeziehung mit dem Verkäufer steht, wird er von der Verpflichtung zur Vorauszahlung bei dem Auftrag befreit.  

6. Mit dem Auftrag, bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit, sowie seine Kreditkarte.   

7. Die Einzahlung des Geldes durch den Käufer, kann der Verkäufer den früher erforderlichen Rechnungen zuordnen.  

8. Wenn die Preise in einer anderen Währung als Polnischer Zloty (PLN) angegeben sind, entspricht der Proformarechnungspreis dem polnischen Zloty zu diesem Wechselkurs gemäß dem von der Polnischen Nationalbank am Tag vor dem Rechnungsdatum angegebenen durchschnittlichen Wechselkurs dieser Währung.  

9. Wenn aus dem Inhalt der Vereinbarungen der Parteien nicht hervorgeht, ob die Sätze oder Preise netto oder brutto sind, wird es angenommen, dass es sich um Nettosätze handelt, zu denen die Steuer auf Waren und Dienstleistungen gemäß den Sätzen für die aktuelle Zeit hinzugefügt wird (insbesondere  MwSt.)  

C) ÄNDERUNG DER PREISE 

In einer Situation, in der nach dem Aushandeln von Preisen oder dem Erteilen eines Auftrages die folgenden Änderungen in dem Formular vorgenommen werden:   

- Erhöhung der Produktionskosten einschließlich der Rohstoffe (Erhöhung um mehr als 5 % gemäß Platts-Indexierung), Energie,   Verlängerung der Produktionszykluszeit, 

- Verringerung der Effizienz der Spritzgußform oder Maschine, 

- Beibehaltung oder Änderung des Betrags jeglicher Einfuhr- oder sonstiger Abgaben im Zusammenhang mit dem innerstaatlichen Kauf von Waren, Steuern oder sonstigen staatlichen und öffentlichen Abzüge 

- Währungsänderungen, 

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis im Angebot oder in dem zwischen den  Parteien geschlossenen Vertrag entsprechend der Änderung  im Alleingang anzupassen, auch wenn diese Möglichkeit nicht im Vertrag zwischen den Parteien enthalten war.    

D) SONDERAUSGABEN 

1. Muster der Farbe, Materialien und des Sortimentes, die bei der Verkäufer auf Lager nicht vorhanden sind und die dem Käufer vorgelegt waren, werden bezahlt.  Musterkosten werden jedes Mal auf Anfrage des Käufers ermittelt.  Im Falle, dass der Käufer eine Entscheidung über den Kauf dieses Produkts trifft, berechnet der Verkäufer einen Rabatt in Höhe der Kosten, die für das oben genannte Muster entstanden sind.  Bei der Bestellung mehrerer Muster, wird ein Rabatt für dieses Muster gewährt, dessen Endprodukt Gegenstand des Auftrags ist.   

2. Die Übereinstimmung der Farbe und ihre Übernahme erfolgt anhand der Farbe des Gewindes der jeweiligen Packung.  

BEFUGNISSE DES VERKÄUFERS. VERTRAGSSTRAFEN

1. Wenn der Käufer die Ware aus Gründen, die nicht mit dem Verkäufer zusammenhängen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt, ist der Käufer verpflichtet, die in der Proformarechnung angegebenen Kosten und sonstigen Gebühren einschließlich Mehrwertsteuer, einschließlich aller staatlichen und öffentlichen Gebühren, sowie Transport, Lagerung , Versand und  Verpackung zu zahlen, als ob die Ware in Übereinstimmung mit dem Auftrag geliefert wurde.    

2. Wird die Ware nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem vereinbarten Eingangsdatum nachgefragt, wird für die Lagerung bei der Firma des Verkäufers eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.50 Euro für jede Palette für jeden begonnenen Arbeitstag erhoben.  

B) ZAHLUNG DER GEBÜHREN

1. Wenn die durch Proformarechnungstellung erhaltene Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist, sowie nach Ablauf der Frist für die Erbringung der gebotenen Garantien oder Zahlungssicherheit, hat der Verkäufer das Recht: 

 a) vom Vertrag abgehen ohne vorher zusätzliche Anfragen an den Käufer zu senden.

 b) die Ware an einem beliebigen Ort auf Gefahr und Kosten des Käufers lagern, 

c) die Ausführung des Auftrages bis zur Zahlung überfälliger Zahlungen auszusetzen, was zu einer 

  entsprechenden Verlängerung der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung führt, 

d)   einseitige Bestimmung der Voraussetzungen für die sofortige Rückzahlung etwaiger Schulden aus den dem Käufer ausgestellten Proformarechnungen,

e)   Verzugszinsen in Höhe des für den Vertrag festgestellten effektiven Zinssatzes für verspätete Zahlung, Ausstellung und Zusendung einer Zinsbestätigung an den Käufer, 

f)  die Verhängung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des Bruttopreises aus einer 

     Proformarechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.  

Die Verwendung einer der oben genannten Berechtigungen schließt die Verwendung der anderen oben genannten nicht aus.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der gekauften Ware ist die Ware alleiniges Eigentum des Verkäufers.

2. Wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird, oder der Verkäufer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, hat der Verkäufer das Recht:    

a) sofortige Zahlung aller Schulden, unabhängig von ihrem Zeitpunkt der Zahlung, zu verlangen;  

b) alle nicht realisierten Lieferungen auszusetzen und weitere Lieferungen auszusetzen, bis die Zahlung für alle bestellten / gekauften Waren / Dienstleistungen eingegangen ist.

VERPACKUNG, LAGERBEDINGUNGEN UND HALTBARKEITSDAUER

1. Vor der Verwendung von Verpackungen für die Produktion wird empfohlen, die Verpackungen gemäß den Grundsätzen der Guten Herstellung und Hygienepraxis zu waschen / desinfizieren. Dies liegt an den Sicherheitsrisiken der Verpackung während des Transports und der Produktionsvorbereitung. Durch die Entscheidung über die Verwendung von Verpackungen ohne vorherige Reinigung / Desinfektion der Verpackung trägt der Kunde die Verantwortung für mögliche Sicherheitsrisiken für die Produkte. PetRing Sp. z o.o trägt keine Verantwortung für die Unannehmlichkeiten,die durch Nichtbeachtung der Grundsätze der guten Herstellungs- und Hygienepraxis verursacht werden.

2. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, sieht die Standardverpackungsmethode vor, die Waren auf Kartonauskleidungen (auch Tragbrette genannt) auf bezahlten Paletten zu legen, die vollständig mit Stretchfolie umwickelt sind.  Nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis ist eine weitere Verpackung der Ware möglich: z.B. zusätzlicher Schutz der Palette mit Pappecken;  Verpacken in Kartons in loser Schüttung oder Stapeln usw. Gegen Mehrpreis kann die Art und Weise der Verpackung der  Vorformen  in Kartons, die Octabins genannt werden, geändert werden. 

3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, über die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schutzes der Waren im Alleingang zu entscheiden und dem Käufer die entsprechenden Kosten aufzuerlegen.  

4. Die Ware muss unter folgenden Bedingungen gelagert werden: 

- an einem vor Verschmutzung und äußeren Einflüssen geschützten Ort ,

- im trockenen, belüfteten Raum, ohne direkte Sonneneinstrahlung bei Temperaturen über 0 °C und unter 35 °C.

5. Die Haltbarkeitsdauer der Ware beträgt 3 Jahre, wenn diese unter den obengenannten Bedingungen gelagert wird.

6. Lagerung von Waren unter anderen, als den in Abschnitt VIII der Absätze 3 OWSD genannten Bedingungen, führt zum Verlust des Rechtes auf  Mangelrüge in Bezug auf die Ware. 

ZURÜCKZIEHUNG UND ÄNDERUNG DES AUFTRAGES

1. Änderungen oder Zurückziehungen des Auftrages durch den Käufer bedürfen der schriftlichen 

    Zustimmung des Verkäufers.    

2. Der Antrag des Käufers unterbricht die Ausführung des Auftrages.  Bei Änderungen des Auftrages, läuft die Lieferfrist der Ware ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung der Änderung des Auftrages durch den Verkäufer.   

EIGENTUMSRECHT

Alle Projekte, Zeichnungen, Modelle, Bilder, Fotos usw. bleiben Eigentum des Verkäufers.   

2. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten zu prüfen, ob die Herstellung, Anbieten von Waren, das Inverkehrbringen, die Ausfuhr, die Einfuhr oder eine andere Verwendung der vom Verkäufer bereit- gestellten Produkte eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter darstellt.  

3.  Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht, insbesondere nicht für Schäden oder Haftung im Zusammenhang der Garantie  für Mängel an legal gelieferten Waren, wenn sich herausstellt, dass die Verwendung von Waren, die der Verkäufer an den Käufer liefert, zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter führt.    

4. Wird gegen den Verkäufer eine Klage wegen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter im  Zusammenhang mit der Ausführung des mit dem Käufer abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsvertrages erhoben, ist der Käufer verpflichtet, alle Verluste abzudecken, die im Zusammenhang mit Ansprüchen des Verkäufers auf das Eigentum des Verkäufers entstehen, einschließlich insbesondere als Entschädigung oder im Zusammenhang mit der Erstattung von rechtswidrig erworbenen Leistungen und sonstigen Mitteln gezahlter Beträge, einschließlich der Kosten des Verfahrens, d. h. Rechtskosten und Treuhändergebühren, und  auch die Kosten der gerichtliche Verhandlung. 

FORMEN UND AUSRÜSTUNG

1. Formen und Werkzeuge sind Eigentum des Verkäufers.  Dem Käufer ist es gestattet, das Eigentum an den zur Herstellung der Verpackung verwendeten Formen oder Ausrüstung durch den Verkäufer auf den Käufer zu übertragen, nachdem der Käufer den gesamten fälligen Betrag für die Formen oder  Ausrüstung bezahlt hat, mit Ausnahme von Beilagen und Platten, die dem Verkäufer gehören und nicht dem Verkauf unterliegen.   

2. Nicht vollständig eingezahlte Formen bleiben Eigentum des Verkäufers.  

3. Zahlungsbedingungen von Formen werden die Parteien individuell bestimmen.

MÄNGELRÜGEN

1. Das Verfahren für die Einreichung von Mängelrügen unterliegt diesen OWSD und ist eine vertragliche Änderung der Haftung aus der Garantie für die Sachmängel, die den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches unterliegt, und ist die einzige Quelle für die Rechte des Käufers in Bezug auf die Mängelrüge.  Die Rechte des Kunden und ihre jeweiligen Verpflichtungen wurden umfassend geregelt.  Die Parteien schließen dadurch die Haftung des Verkäufers aus der Garantie für die physischen und rechtlichen Mängel der Waren aus.   

2. Die Abgabe der Klage oder einen Antrag an ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht, dessen Gegenstand Mängelansprüche ist, vor dem Enddatum dieses Verfahrens der Behandlung der Mängelrüge, gilt als verfrühter Anspruch.  

3. Der Käufer hat das Recht, die Waren zu beanstanden, vorausgesetzt, dass er sie während des Empfangs / der Lieferung sorgfältig überprüft und den Verkäufer über Folgendes informiert:   

a) jede quantitative Nichtübereinstimmung innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Warenabnahme.

b) etwaige Qualitätsmängel innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Ware; 

c) Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Auftrag innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Erhalts der Ware (Flaschentyp, Farbe, Gewindetyp und Dichte).   

4. Die Benachrichtigung des Verkäufers erfolgt durch Kontaktaufnahme mit dem Verkaufsvertreter des Verkäufers und Versand innerhalb der im Absatz XII, Ziffer 3, Buchstaben  a-c der OWSD genannten Frist  per E-Mail, schriftlich an die Anschrift des  Verkäufers, oder per Fax ein ordnungsgemäß ausgefülltes Mangelanspruch- Formular, das von einem Vertreter erhalten wurde.    

5. Der Käufer ist zur Benachrichtigung verpflichtet, Muster mit fehlerhafter Ware und Etiketten beizufügen.  

6. Die Bereitstellung von Bemerkungen, Kommentaren oder Mangelrügen des Käufers und deren Gegenleistung setzt die Zahlungsfrist nicht aus.  

7. Die Nichteinhaltung der in diesen OWSD enthaltenen Fristen und Bedingungen für die Einreichung einen Mangelrügen führt zum Ablauf der Gültigkeitsdauer aller Ansprüche des Käufers in Bezug auf die Mangelrügen.   

8. Bei Lieferungen des Verkäufers oder des Frachtführers, muss die Tatsache der quantitative Nichtübereinstimmung oder Feststellung von Schäden an der Ware auf dem Lieferschein vermerkt und von dem Fahrer und der Person, die die gelieferte Ware erhält, unterschrieben und vom Verkäufer spätestens am nächsten Arbeitstag nach Erhalt der Ware ausgestellt werden.  Wenn ein solcher Eintrag in dem Lieferschein nicht erfolgt, werden quantitative und qualitative Mangelrügen nicht berücksichtigt.   

9. Die Frist für die Bearbeitungsdauer einer ordnungsgemäß eingereichten Mangelrüge beträgt 10 Werktage, gerechnet ab dem Datum der Registrierung durch den Verkäufer.   

10. Die ordnungsgemäße Einreichung einer Mangelrüge - darunter versteht man eine Mangelrüge, die mit allen vom Verkäufer angeforderten Informationen und Dokumenten ergänzt wird.   

11. Das Fehlen der Antwort des Verkäufers auf die Mangelrüge während des oben genannten Zeitraums bedeutet keine stillschweigende Bestätigung.   

12. Nach Einreichung einer Mangelrüge ist der Käufer verpflichtet:

- dem Verkäufer, die für die Prüfung erforderlichen Muster der beanstandeten Waren, zur Verfügung zu stellen,    

- zu ermöglichen, die Lagerung der Waren zum Zeitpunkt und am Ort ihrer Umwandlung zu überprüfen,   

- die erforderlichen Informationen über die Verarbeitungstechnologie oder -bedingungen, unter denen das Produkt verwendet wurde, zu übergeben.    

13. Der Käufer ist berechtigt, gegen eine ablehnende oder die Beanstandung berücksichtigende Entscheidung des Handelsvertreters eine Berufung beim Managementdirektor einzulegen. Die Widerspruchsfrist für die Beschwerde gegen die Entscheidung des Handelsvertreters beträgt 10 Tage ab dem Eingangsdatum.  Das Fehlen von Einwendungen des Käufers innerhalb von 3 Tagen ab dem Versanddatum bedeutet die Entscheidung des Verkäufers ohne Vorbehalt.   

14. Im Falle der Notwendigkeit, die Tatsachen im Zusammenhang mit dem Mangel der Waren zu prüfen, insbesondere die Notwendigkeit, die Waren zur Prüfung vorzulegen, die Notwendigkeit, den Zustand der Waren, ihre Lagerung oder Behandlung usw., sowie die Durchführung einer Besprechung mit dem Käufer oder Dritten zu prüfen, die Frist für die Prüfung der Mangelrüge kann um höchstens 60 Tage verlängert werden.  Der Verkäufer muss den Käufer darüber informieren und den Grund für die Verlängerung des Mangelrüge Verfahrens, sowie die neue Frist für den Abschluss angeben.    

15. Die Haftung des Verkäufers ist nur durch die in den Inhalten dieser OWSD beschriebenen Verpflichtungen begrenzt und deckt niemals Geldentschädigung ab.  Insbesondere, wenn der Käufer die oben genannte Garantie gewährt, gelten die Bestimmungen über Garantien für Mängel der verkauften Waren nicht.   

16. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.   

17. Der Verkäufer haftet nicht für die Mangelhaftigkeit der Waren, wenn sie für andere Zwecke verwendet wurde und der Käufer den auf dem Etikett angegebenen Empfehlungen nicht befolgt.   

18. Vor dem Auftrag ist der Kunde verpflichtet, auf der Grundlage der erhaltenen Muster eine unabhängige Prüfung hinsichtlich des Verpackungswinkels der Produkte in PET-Verpackungen und der Konformität der Verpackung mit Prüfung der Markierungsmöglichkeit durchzuführen.  Wenn der Käufer beschließt, das Produkt zu kaufen, ohne zuvor Muster anzunehmen, und das Produkt seine Erwartungen nicht erfüllt, hat der Käufer kein Recht zur Mangelrüge.  

19. Gegenstand der Mangelrüge sind möglicherweise keine Flaschen mit Farbe, für die der Käufer keine Farbmuster zur Verfügung gestellt hat, oder deren Farbmuster nicht vom Verkäufer angefertigt wurde, und die dem Käufer zur Genehmigung vorgelegt wurde.   

20. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts und der Produktion ist es erlaubt:

a) Lieferung des Auftrages in einer um höchstens 10% des bestellten Produkts erhöhten oder reduzierten Menge des gesamten Auftrages, und dann wird es als in Übereinstimmung mit dem Auftrag verkauft angesehen.  Der Verkäufer berechnet dann die tatsächliche Menge der gelieferten Waren.   

b) Lieferung des Auftrags mit bis zu 0,5% von Fehlwaren.

c) Toleranz für Lieferung in der Höhe von weniger, aber nicht mehr als 1% des Umfangs des gesamten Auftrages und gilt in diesem Fall wird die Lieferung als korrekt abgeschlossen anerkannt. 

In anderen Fällen, wird dem Käufer eine Mangelrüge unter den in diesen OWSD festgelegten Bedingungen gewährt.   

21. Aufgrund der Beschaffenheit des Produkts und der Herstellung sind kleine Flecken, Kratzer und Streifen auf der Flaschenoberfläche zulässig, sowohl auf farblosen als auch auf farbigen Verpackungen.  Der Hersteller hat keinen Einfluss darauf, so dass diese Mängel nicht beanstandet werden. Durch den technologischen Prozess können kleine Punkte auf der Verpackung sichtbar werden - Entlüften der Formen. Diese Punkte sind keine Produktfehler.

22. Bei Produkten mit Zusatz von recycelten Post-Consumer-Materialien ist eine Abweichung in der Färbung zulässig. Dies liegt an der Tatsache, dass sich die Chargen des Grundmaterials in der Farbe unterscheiden, was sich in der endgültigen Farbe des Produkts niederschlägt.

23. Stellt der Käufer während der Verarbeitung oder Verwendung der Ware seine Mängel fest, so ist er verpflichtet, stufenweise:

- die weitere Verwendung des Produkts einzustellen, 

- die Erhaltung der fehlerhaften Ware und ihrer Lagerung bis zum Austausch oder zur Rücksendung in der Originalverpackung, oder in der Verpackung sicherzustellen, die die Sicherheit der Ware während der Lagerung mit Zustimmung des Verkäufers gewährleistet,    

- überprüfen Sie die Verpackung auf fehlerhafte Ware,

- wenn die Anzahl der mangelhaften Waren in jedem der geprüften Packstücke 10% oder mehr beträgt, ist der Käufer verpflichtet, das gesamte Produkt nicht zu verwenden und mit der Vorbereitung einer Mangelrüge gemäß diesen OWSD zu beginnen, 

- wenn die Menge der mangelhaften Waren in jedem der geprüften Packstücke 10% nicht überschreitet, oder das Problem nicht für jedes Packstück gilt, ist der Käufer verpflichtet, die verbleibenden Waren zu verwenden und eine Mangelrüge zu beginnen, die nur die in seinem Spektrum fehlerhaften Waren abdeckt.  

24. Wenn die Mängelrüge korrekt eingereicht wird und die Frist eingehalten wird, wird die im Absatz XII unter Ziffer 3 Buchstaben a-c OWSD festgelegte Frist eingehalten, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen wählen: 

a) bei Mängeln, die 10% des Auftrages nicht überschreiten, den fehlenden Betrag in dem nächsten Auftrag zu erstellen.    

b) bei Mängeln, die 10% des Auftrages überschreiten, die fehlende Menge der Waren so bald wie möglich vorlegen oder den Gegenwert in Höhe der Menge der beschädigten Waren zurücksenden (Rechnungsausgleich).   

25. Der Verkäufer wird die Mangelrüge nur am ursprünglichen Lieferort der in dem Auftrag angegebenen Ware berücksichtigen.  Unter den Umständen, in der die Ware vom Käufer an einen anderen Ort verbracht wurde, trägt der Verkäufer nicht die Kosten für die Rücklieferung an den in dem Auftrag angegebenen Ort.    

26. Im Falle einer Mangelrüge, ist der Käufer verpflichtet, die ordnungsgemäße Lagerung der mangelhaften Ware zum Zeitpunkt der Prüfung der Mangelrüge oder Erklärung beim Frachter oder beim Verkäufer (an einem trockenen Ort, weit weg vor direkter Sonneneinstrahlung und bei einer Temperatur von 0-35 ° C) zu gewährleisten.   

27. Die Rücksendung einer mangelhaften Ware an den Verkäufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich.  Wird die Ware vom Käufer ohne vorherige Zustimmung zurückgesandt, ist der Verkäufer berechtigt, die Annahme zu verweigern und die Ware auf seine Kosten an den Käufer zurückzusenden.   

28. Bei positiver Berücksichtigung der Mangelrüge, werden die Transportkosten zum Büro des Verkäufers vom Verkäufer selbst getragen.  Im Falle einer teilweisen Anerkennung einer Mangelrüge, trägt der Verkäufer die Kosten in einem Betrag, der dem Volumen des anerkannten Teils der Mangelrüge proportional ist. Der verbleibende Teil der Transportkosten trägt der Käufer.  

29. Auf Wunsch des Käufers kann er eine mangelhafte Ware zurückgeben, wobei alle Transportkosten nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers gedeckt werden. Im Falle einer positiven Begutachtung der Mangelrüge werden diese Kosten dem Käufer gemäß den in Abschnitt XII, Absätze 27 festgelegten Regeln erstattet.

30. Wenn der Verkäufer den geltend gemachte Mangelrüge voll anerkennt und die Kosten der Lieferung der Ware seine Kosten übersteigen, ist er berechtigt, die Ware dem Käufer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen.  Gleichzeitig verzichtet der Käufer auf Mangelrügen bezüglich der Lagerung und Entsorgung aufgegebener Waren.   

31. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Käufer zum Zeitpunkt der Begutachtung der Mangelrügeansprüche zum Zeitpunkt der Einlösung aller Schulden des Käufers auszusetzen.   

32. Im Falle einer unangemessenen Einreichung einer Mangelrüge, trägt der Käufer die Kosten, die zur Feststellung eines Mangels an der Ware erforderlich sind, insbesondere die Kosten der durchgeführten ausdrücklichen Begutachtung, die vom Hersteller durchgeführte Express- Begutachtung,  sowie die Kosten für den Transport der Waren, für die der Verkäufer die Mehrwertsteuer in Proformarechnung stellt.   

HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Ausführung des Vertrages nur für vorsätzlich verursachte Sachschäden und nur für den Bestellwert betreffend.

2. Eine Haftung des Verkäufers, die sich auf den Abschluss eines Vertrages oder den Verkauf von Waren bezieht, unabhängig von der Art dieser Haftung, sieht keinen Schadenersatz für den erwarteten Nutzen, den entgangenen Gewinn, den Produktionsausfall, den Geschäftswert an den Markt gebunden usw. vor.   

3. Der Käufer wird für die vollständige Verwendung der Ware haften. 

4. Wenn sich ein Dritter dem Käufer mit irgendwelchen Ansprüchen widersetzt, die sich auf die durch den Verkäufer an den Käufer verkauften Waren beziehen oder wenn Produkte, die in Gebrauch sind, über den Verkäufer an den Käufer verkauft werden, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, an dem er teilnehmen kann Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, bei denen die Gefahr des Verkäufers Haftungsausschlusses im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen besteht.    

TRANSPORT UND LOGISTIK

1. Die Verladung im Büro des Verkäufers erfolgt wochentags von 6.00 bis 21.30 Uhr.  

2. Die Einfahrt in das Werksgelände bedarf der Zustimmung des Partners.  Fahrzeuge müssen auf dem Parkplatz des Verkäufers abgestellt werden.   

3. Die Verladung erfolgt nur von der Ladeplattform aus. 

4. Auf der Rangierplattform und unter den Laderampen können sich bis zu 2 Fahrzeuge befinden.  

5. Für das Selbstladen ist eine Mitteilung an einem Werktag per E-Mail spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Ladezeitpunkt erforderlich.    

6. Die Benachrichtigung über die Lieferung wird von 8:00 bis 15.00 Uhr am Tag vor dem Verladen akzeptiert.    

7. Der Lieferschein muss den Vor- und Nachnamen des Fahrers, die Kennzeichen des Fahrzeugs oder Fahrzeugs und des Anhängers / Sattelaufliegers enthalten.   

8. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung informiert der Verkäufer über die verfügbaren Ladestunden.   

9. Das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung darf nicht ins Gebiet der Produktionsanlage eingeführt werden.  

10. Bei der Einfahrt auf dem Gebiet der Anlage ist der Fahrer verpflichtet, die vom Transportunternehmen geforderten Daten zu ergänzen und dann in der nahen Freizeit mit dem Beladen der Waren fortzufahren, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Lager von 6.00 bis 21.00 Uhr geöffnet ist .   

11. Der Lieferschein wird vom Kunden der Ware schriftlich ausgestellt - der Verkäufer akzeptiert sie nicht, telefonisch oder durch den Frachtführer übermittelt.  

12. Nach der Aufstellung des Fahrzeugs auf der Ladefläche stellt der Schicht-Lagermeister die Ware (Paletten / Körbe / Oktabins / Kisten) am Rand der Rampe auf.  Es ist die Pflicht des Fahrers, die Ware aufzustellen und einen sicheren Transport im LKW / Anhänger / Sattelanhänger sicherzustellen.  Der Verkäufer stellt einen Karren zum Beladen der Ware zur Verfügung.    

13. Nach dem Beladen stellt der Schicht-Lagermeister die entsprechenden Versandpapiere aus.  Der Fahrer bestätigt auf den Unterlagen den Empfang der anvertrauten Ware.  Die Überprüfung der Dokumente bedeutet, dass der Fahrer keine Ansprüche auf die Verpackung der Ware erhebt und das Fehlen eines Schadens bestätigt.    

14. Nach dem Beladen, der Bestätigung der Sicherheit der Ware und dem Erhalt der Dokumente ist der Fahrer verpflichtet, das Gebiet von “PetRing” innerhalb von 10 Minuten zu verlassen.  Es ist verboten, einen LKW / Auflieger / Anhänger auf dem Betriebsgebiet dauernd stehen zu lassen oder zu reparieren. 

15. An Werktagen nach 21.00 Uhr ist der Eintritt in das Werksgelände bis 6.00 Uhr am nächsten Tag vollständig verboten.  Ausnahmen sind Fahrzeuge, Lieferungen, Zulieferer und Kurierunternehmen, die sich bis 15.00 Uhr im Werk bewegen können.  Am Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, geht ein absolutes Einreiseverbot auf dem Gebiet der Produktionsanlage vor.  

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Ungeachtet des Inhalts dieser OWSD, kann der Verkäufer auf Änderungen der Gesetzgebung und darauf hinweisen, dass solche Änderungen zu einer Änderung der Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen des Vertrages führen können, und folglich die vom Verkäufer festgelegten Bedingungen oder bereits zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen ändern.       

2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor auf: 

a) Preisänderungen;

b) Änderungen oder Ablehnung bestimmter Produkte; 

c)  Einführung neuer Produkte. 

3. Diese OWSD gelten für alle Kaufhandelsverträge von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zeitraum vom 13-04-2022 geschlossen wurden.  

4. Diese OWSD, Vereinbarungen und Erklärungen zwischen den Parteien unterliegen den Rechtsvorschriften der Republik Polen. Gerichtsstand für mögliche Streitigkeiten ist das örtliche Gericht in Polen, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist.

5. Ungeachtet des semantischen Inhalts der OWSD-Daten, kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen, wenn der Schaden über die Kosten der festgestellten Geldbußen hinaus entstanden ist.

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